Gemeinsam die Rheumatologie voranbringen

Wege in die Niederlassung

Möglichkeiten der Niederlassung

Es gibt viele Möglichkeiten in der Niederlassung zu arbeiten. Welche passt am besten zu Ihnen? Finden Sie es hier heraus.

Einzelpraxis

Eine Einzelpraxis bietet den Vorteil, dass eigene Wünsche und Vorstellungen verwirklicht werden können. So können Arbeits- und Tätigkeitsschwerpunkte, Sprechzeiten und Urlaubsplanung eigenständig festgelegt werden. Auch in der Finanzplanung ist man freier – wenngleich alle Ausgaben für das Personal, die Praxisräume sowie die Ausstattung, wie bspw. ein rheumatologisches Labor, allein getragen werden müssen. Zudem bietet die Einzelpraxis weniger Möglichkeiten zum kollegialen Austausch. Hier bieten jedoch Treffen des Berufsverbandes, Fortbildungen und Veranstaltungen der regionalen Rheumazentren oder der Zusammenschluss in einem Praxisnetz gute Gelegenheiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch.

Gemeinschaftspraxis
Eine Gemeinschaftspraxis – auch Berufsausübungsgemeinschaft genannt – bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem teamorientierten Umfeld eine verbesserte Patient:innenversorgung anzubieten. Dabei werden gemeinsame Einnahmen und Ausgaben geteilt. Durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen können Kosteneinsparungen erzielt werden. Zudem wird eine bessere Work-Life-Balance durch gemeinsame Verantwortlichkeiten, Urlaubsvertretung und flexible Arbeitszeiten ermöglicht. Probleme wie die Notwendigkeit von Kompromissen und gemeinsamen Entscheidungen können durch effektive Kommunikation und klare Regelungen vermieden werden.
Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft arbeitet man medizinisch und wirtschaftlich eigenständig – jede/r Ärzt:in hat somit ihren/seinen eigenen Patient:innenstamm. Auch die Abrechnung findet getrennt statt. Die Ressourcen wie Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal werden jedoch gemeinsam genutzt. Eine Gemeinschaftspraxis bietet somit den Vorteil, sich mit Kolleg:innen fachlich auszutauschen und dennoch relativ eigenständig zu arbeiten. Dabei können Sie sich mit gleichen oder unterschiedlichen Fachgebieten zusammentun.
MVZ
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen meist verschiedene Fachärzt:innen zusammen arbeiten. Es gibt jedoch auch arztgruppengleiche Zentren, in denen beispielsweise nur Rheumatolog:innen tätig sind. Vorteile sind auch hier das Teilen von Ressourcen sowie der gemeinsame Patientenstamm.
Anstellung
Der Weg in die Niederlassung ist auch in Form einer Anstellung möglich. Dabei können Sie in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig werden, auch wenn der / die anstellende Ärzt:in in einer anderen Fachgruppe wie Sie tätig ist. Vorteile der Anstellung sind, dass Sie Ihr festes Gehalt bekommen ohne finanzielle Risiken einzugehen. Zudem haben Sie die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten. Hierdurch können Sie die Arbeit in einer niedergelassenen Praxis oder einem MVZ besser kennenlernen bevor Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen.
Teilzulassung
Mit einer Teilzulassung ist es möglich, auch als selbständige:r Ärzt:in in Teilzeit zu arbeiten. Somit ist eine reine Teilzeitarbeit möglich oder auch eine weitere Teilzeitarbeit im Krankenhaus oder der Forschung. Wichtig ist jedoch, dass die Aufstockung einer Teilzulassung in eine Vollzulassung nur möglich ist, wenn in dem Planungsbereich freie Sitze verfügbar sind.
Jobsharing
Dank des Jobsharing ist es möglich, sich auch in gesperrten Bereichen niederzulassen. Dafür teilen sich ein/e bereits niedergelassene/r Ärzt:in und die/der Neueinsteiger:in eine Stelle bzw. den Versorgungsauftrag. Räume, Ausstattung und Personal werden gemeinschaftlich genutzt. Allerdings darf innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung das Leistungsvolumen der Praxis nicht wesentlich ausgeweitet werden. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung mit ihrer unbudgetierten Vergütung bietet hier jedoch bessere Rahmenbedingungen. Das Modell des Jobsharings wird häufig bei einer Praxisübernahme angewendet.
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