Gemeinsam die Rheumatologie voranbringen

Schritte in die Niederlassung

Nur zugelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln. Daher ist eine Zulassung unabdingbar und ein Eintrag in das Arztregister auch schon während einer eventuellen klinischen Tätigkeit sinnvoll.

Wir erklären hier in aller Kürze die wichtigsten Schritte für die Zulassung.

Schritte in die Niederlassung

1. Eintrag in das Arztregister

Im Arztregister werden alle für die ambulante Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzte geführt. Jedoch können sich auch Ärztinnen und Ärzte ins Arztregister eintragen lassen, die aktuell noch keinen Vertragsarztstatus haben. Dabei hat jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) ihr eigenes Arztregister. Für die Registrierung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ausgefülltes Antragsformular der jeweiligen KV
  • Geburtsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Urkunde über Facharztanerkennung
  • Zeugnisse über bisherige ärztliche Tätigkeiten und bestandene Prüfungen
  • Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen
  • Optional: Eintrag in die Warteliste, falls der gewünschte Planungsbereich gesperrt ist (also keine freien Sitze mehr verfügbar sind). Wichtig, da dokumentierte Wartezeit bei der Vergabe zukünftiger freier Sitze mitentscheidend ist.

 

2. Tätigkeitsort aussuchen

Um herauszufinden, ob man in einer bestimmten Region in der Niederlassung arbeiten kann, muss man die Informationen der KVen nutzen. Die jeweiligen KVen unterteilen ihren Zuständigkeitsbereich in Planungsbereiche. Für jeden Planungsbereich wird anhand der Bedarfsplanung festgelegt, ob und wie viele freie Sitze zur Verfügung stehen. In sogenannten offenen Planungsbereichen – wo freie Sitze verfügbar sind – kann der zukünftige Tätigkeitsort innerhalb des Bereichs frei gewählt werden. Eine Übersicht über freie Sitze in der Rheumatologie finden Sie hier.
In gesperrten Bereichen, in denen es keine freien Sitze gibt, kann man nur tätig werden, wenn man den Sitz oder die Praxis einer anderen Ärztin / eines anderen Arztes übernimmt oder sich einen bestehenden Sitz teilt, wie beispielsweise beim Job Sharing. Informationen zu freiwerdenden Sitzen oder Praxen finden Sie beim BDRh e. V. oder auf der Praxisbörse der KBV. Manchmal kommt auch eine sogenannte Sonderbedarfszulassung in Frage, wenn zwar die internistischen Sitze alle belegt sind, aber ein Mangel an internistischen Rheumatologen besteht.

 

3. Antrag an den Zulassungsausschuss

Die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit muss beim zuständigen Zulassungsausschuss beantragt werden, sobald man im Arztregister eingetragen ist und sich für einen Vertragsarztsitz entschieden hat. Sollte es in einem Planungsbereich mehrere Bewerber für einen Sitz geben, werden Kriterien wie die fachliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit und die familiäre Situation berücksichtigt.

Für den Zulassungsantrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ausgefülltes Antragsformular der KV
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Bescheinigungen über die ärztlichen Tätigkeiten, die seit der Approbation ausgeübt wurden
  • unterschriebener Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis

 

4. Genehmigung qualitätsgesicherter Leistungen

Zusammen mit dem Zulassungsantrag sollte auch die Genehmigung für die Durchführung qualitätsgesicherter Leistungen beantragt werden. Da die meisten diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen einer zusätzlichen Qualitätssicherung unterliegen, muss ein Nachweis zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen erbracht werden. Dies betrifft zum Beispiel Ultraschall- oder Laboruntersuchungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der KBV.

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